Lärmbelastungen
Rechtsratgeber
GrundlageGewerbelärm in Wohnzonen
Gartenwirtschaften und Restaurantgäste können lärmig sein, was besonders am Abend und in der Nacht stört. Was müssen die Anwohner dulden?
Das Raumplanungsgesetz (RPG) unterscheidet verschiedene Zonen: In Mischzonen ist der Betrieb von öffentlichen Lokalen wie Restaurants zugelassen. Gartenwirtschaften müssen die Planungs- und Belastungsgrenzen einhalten. Da es keine fixen Werte gibt, müssen die Immissionsgrenzwerte für den Lärm so festgelegt werden, dass nach dem Stand der Wissenschaft oder der Erfahrung Immissionen unterhalb dieser Werte die Bevölkerung in ihrem Wohlbefinden nicht erheblich stören.