Das Raumplanungsgesetz (RPG) unterscheidet verschiedene Zonen: In Mischzonen ist der Betrieb von öffentlichen Lokalen wie Restaurants zugelassen. Gartenwirtschaften müssen die Planungs- und Belastungsgrenzen einhalten. Da es keine fixen Werte gibt, müssen die Immissionsgrenzwerte für den Lärm so festgelegt werden, dass nach dem Stand der Wissenschaft oder der Erfahrung Immissionen unterhalb dieser Werte die Bevölkerung in ihrem Wohlbefinden nicht erheblich stören.