Lärmbelastungen
Rechtsratgeber
GrundlagePartylärm und Kindergeschrei
Ob Kindergeschrei mitten in der Nacht oder Musik bis in die führen Morgenstunden: Lärm kann ganz schön belasten.
Gemäss den Ruhezeitverordnungen der meisten Gemeinden gelten die Stunden zwischen 22 und 7 Uhr als Nachtruhezeit. Sieht die Hausordnung in Ihrem Haus allerdings restriktivere Vorschriften vor, so sind diese einzuhalten. Während den Ruhezeiten sind laute Musik, Gelächter und Partylärm zu vermeiden. Kinderlärm in Wohnquartieren muss im normalen Umfang hingenommen werden, solange die Ruhezeiten nicht verletzt sind.