Gemäss den Ruhezeitverordnungen der meisten Gemeinden gelten die Stunden zwischen 22.00 und 07.00 Uhr als Nachtruhezeit. Sieht die Hausordnung in Ihrem Haus allerdings restriktivere Vorschriften vor, so sind diese einzuhalten. Während den Ruhezeiten sind laute Musik, Gelächter und Partylärm zu vermeiden. Kinderlärm in Wohnquartieren muss im normalen Umfang hingenommen werden, solange die Ruhezeiten nicht verletzt sind.