Besitzer ist, wer die tatsächliche Herrschaft über eine Sache hat. Das ist nicht immer deren Eigentümer, sondern zum Beispiel ein Mieter oder ein Nutzniesser. Er kann verlangen, dass eine ungerechtfertigte Störung beseitigt wird. So müssen Sie beispielsweise nicht akzeptieren, dass Ihr Nachbar sein Fahrzeug ständig auf Ihrem gemieteten Parkplatz abstellt. Diese Klagemöglichkeit steht also nicht nur Grund- und Stockwerkeigentümern, sondern zum Beispiel auch Mietern und Pächtern zu.