Weitere Nachbarschaftskonflikte
Rechtsratgeber
GrundlageKleingewässer: Haftung bei Unfällen
Gemäss Beratungsstelle für Unfallverhütung (BfU) ertranken von 2000 bis 2010 rund 16 Menschen in Biotopen, Teichen, Weihern und privaten Pools. Besonders gefährdet sind Kleinkinder.
Da Kleingewässer wie Biotope, Pools oder Teiche als Werke qualifiziert werden, greift hier die strenge Werkeigentümerhaftung. Ein Werkeigentümer haftet unabhängig von seinem Verschulden für den Schaden, der durch fehlerhafte Erstellung oder mangelhafte Unterhaltung entsteht. In strafrechtlicher Hinsicht kann man zudem wegen fahrlässiger Tötung oder Körperverletzung verurteilt werden.