Da Kleingewässer wie Biotope, Pools oder Teiche als Werke qualifiziert werden, greift hier die strenge Werkeigentümerhaftung. Ein Werkeigentümer haftet unabhängig von seinem Verschulden für den Schaden, der durch fehlerhafte Erstellung oder mangelhafte Unterhaltung entsteht. In strafrechtlicher Hinsicht kann man zudem wegen fahrlässiger Tötung oder Körperverletzung verurteilt werden.