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Rechtsratgeber
GrundlageSpielplätze: Haftung bei Unfällen
Jährlich verletzen sich rund 8’500 Kinder auf Spielplätzen. Oft greift dann die Werkeigentümerhaftung und der Grundeigentümer muss für den Schaden aufkommen.
Gemäss Beratungsstelle für Unfallverhütung (BfU) verletzen sich jährlich rund 8’500 Kinder auf Spielplätzen. Ist ein Unfall auf einen sicherheitstechnischen Mangel zurückzuführen, haftet der Grundeigentümer. Halten Sie also den benachbarten Spielplatz für eine Gefahr für Ihr Kind, weisen Sie den Eigentümer auf seine Werkeigentümerhaftung hin – und auf die Fachdokumentation «Spielplätze» der BfU.