Tierhaltung ist in Wohnquartieren erlaubt, vorausgesetzt, die Tiere beeinträchtigen die Wohnqualität der Nachbarn nicht übermässig. Nebst dem Lärm kann auch die Ausdünstung von Tieren oder ihr Kot das friedliche nachbarschaftliche Zusammenleben strapazieren. Bei der Beurteilung, ob derartige Belästigungen zumutbar sind, berücksichtigt das Gericht im Streitfall die Lage und Beschaffenheit des Grundstücks sowie den Ortsgebrauch. In Wohnquartieren ist die Grenze tiefer anzusetzen als in ländlichen Gebieten. Massgebend ist, ob ein Durchschnittsmensch die Tierausdünstigungen als unzumutbar empfindet. Auch die Anzahl der gehaltenen Tiere spielt dabei eine Rolle.