Der Ausschuss ist ein vom Gesetz zwar beiläufig erwähntes, aber in keiner Hinsicht obligatorisches Organ der Stockwerkeigentümergemeinschaft. Er bildet oft eine Art Bindeglied zwischen Eigentümern und Verwalter und kann beide ungemein entlasten, wenn es etwa um die Vorbereitung einer grösseren Renovation geht. Hier erfahren Sie, wann und wie Sie einen Ausschuss einsetzen können.