Der Ausschuss der Stockwerkeigentümergemeinschaft
Rechtsratgeber
GrundlageDie Bestellung eines Ausschusses der Stockwerkeigentümergemeinschaft
Die Stockwerkeigentümerversammlung kann einen Ausschuss wählen und seine Kompetenzen definieren.
Wenn nichts anderes im Reglement steht, kann die Stockwerkeigentümerversammlung mit der Mehrheit der anwesenden und vertretenen Stimmen beschliessen, einen Ausschuss einzusetzen. Sinnvollerweise handelt es sich dabei um zwei bis maximal sieben Stockwerkeigentümer, die jeweils ebenfalls mit dem einfachen Mehr gewählt werden. Es ist sinnvoll und üblich, den Ausschuss für eine bestimmte Dauer zu wählen, zum Beispiel für ein oder zwei Jahre oder bis die Aufgaben, für die der Ausschuss eingesetzt wurde, erledigt sind.