Der Verwalter der Stockwerkeigentümergemeinschaft
Rechtsratgeber
GerichtsentscheideBundesgerichtsentscheid zur Wahl des Verwalters und des Abwarts sowie deren Entlöhnung
Dieser Bundesgerichtsentscheid beantwortet die Fragen, ob ein Stockwerkeigentümer bei der eigenen Wahl als Verwalter oder als Abwart sowie bei der Abstimmung über seine Entlöhnung mitwirken darf - im eigenen Namen und als Vertreter eines anderen Stockwerkeigentümers.
BGE 134 III 481: Bei der Wahl des Verwalters handelt es sich nicht um ein Rechtsgeschäft i.S. von Art. 68 ZGB, sondern um einen internen Verwaltungsakt, sodass auch ein Stockwerkeigentümer an einem Beschluss teilnehmen kann, welcher seine eigene Wahl zum Verwalter betrifft (E. 3.5).