Die Gemeinschaft der Stockwerkeigentümer
Rechtsratgeber
GerichtsentscheideBundesgerichtsentscheid: Keine direkte Klagemöglichkeit eines Stockwerkeigentümers auf blosse Reglements-Einhaltung
Nach diesem BGE kann ein Eigentümer nicht gegen einen andern auf Einhaltung des Reglements klagen. Erst einen negativen Beschluss der Stockwerkeigentümerversammlung kann er anfechten.
BGE 5A_640/2012: Eine Klage auf Einhaltung des Reglements, ohne dass gleichzeitig gesetzliche Rechte aus Eigentum oder Besitz - zum Beispiel wegen übermässiger Immissionen - als verletzt geltend gemacht werden, ist zwischen Stockwerkeigentümern nicht vorgesehen. Für die Einhaltung des Reglements hat vielmehr die Versammlung der Stockwerkeigentümer als oberstes Organ der Gemeinschaft zu sorgen, deren Beschluss unter den allgemeinen Voraussetzungen gerichtlich angefochten werden kann.