Dieser Bundesgerichtsentscheid befasst sich mit dem Ausschluss eines Stockwerkeigentümers, dessen Mieter in seiner Stockwerkeinheit in einer Gewerbeliegenschaft ein Bordell betrieb. Die "ideellen Immissionen" verletzten gemäss Gericht die Persönlichkeitsrechte sowie das Eigentum der Miteigentümer.