Die Versammlung der Stockwerkeigentümer
Rechtsratgeber
GrundlageBeschlussfähigkeit der Stockwerkeigentümerversammlung
Damit die Versammlung beschlussfähig ist, muss eine bestimmte Anzahl Eigentümer anwesend sein.
Die Versammlung muss im Zeitpunkt der jeweiligen Beschlussfassung beschlussfähig sein. Es genügt nicht, dass nur am Anfang genügend Eigentümer anwesend waren. Beschlussfähig heisst: Die Hälfte aller Eigentümer muss anwesend (oder vertreten) sein, mindestens aber zwei. Die Anwesenden müssen zudem die Hälfte der Wertquoten (mindestens 500/1000) repräsentieren. Diese Regelung darf im Reglement erschwert, nicht aber erleichtert werden.