Die Versammlung der Stockwerkeigentümer
Rechtsratgeber
GerichtsentscheideBundesgerichtsentscheid zu baulichen Massnahmen im Interesse bloss einzelner Eigentümer
In diesem Entscheid hält das Bundesgericht dafür, dass bauliche Massnahmen, die lediglich einem oder wenigen Stockwerkeigentümern dienen, luxuriös sind.
BGE 141 III 357: Gemäss diesem - allerdings nicht unumstrittenen - Bundesgerichtsurteil ist eine bauliche Massnahme an einem gemeinschaftlichen Teil aus der Optik der Gemeinschaft als luxuriös anzusehen, wenn die Massnahme im ausschliesslichen Interesse eines oder weniger Stockwerkeigentümer liegt.