Die Versammlung der Stockwerkeigentümer
Rechtsratgeber
GerichtsentscheideBundesgerichtsentscheid zur Frage, wann ein Ausstand eines Stockwerkeigentümers sofort verlangt werden muss
Das Bundesgericht hat entschieden, dass auch bei Stockwerkeigentümerbeschlüssen Ausstandsgründe sofort geltend gemacht werden müssen.
BGE 5A.709/2010: Der Grundsatz, wonach bei einer Beschlussfassung der Ausstand sofort geltend gemacht werden muss, sobald die Ausstandsgründe bekannt sind, gilt auch in der Versammlung der Stockwerkeigentümer - andernfalls ist der Anspruch verwirkt.