Die Versammlung der Stockwerkeigentümer
Rechtsratgeber
GrundlageDie Berechnung der Stimmenmehrheit im Stockwerkeigentum
So berechnet sich die Stimmenmehrheit für Beschlüsse an der Stockwerkeigentümerversammlung.
Damit an der Versammlung Beschlüsse gültig gefasst werden können, ist eine bestimmte Mehrheit erforderlich. Dabei wird zwischen der Einstimmigkeit, dem qualifizierten und dem einfachen Mehr unterschieden.