Die Versammlung der Stockwerkeigentümer
Rechtsratgeber
GrundlageStimmrecht in der Stockwerkeigentümerversammlung
Nach Gesetz hat jeder Eigentümer nur eine Stimme. Auch wenn mehrere zusammen eine Einheit besitzen - in Miteigentum oder Gesamteigentum -, haben sie gemeinsam nur eine Stimme.
Das Stimmrecht ist das wichtigste Mitwirkungsrecht des Stockwerkeigentümers in der Gemeinschaft. Man sollte es daher auch tatsächlich wahrnehmen. Wer von seinem Stimmrecht keinen Gebrauch macht, muss sich später nicht über Beschlüsse beklagen, die nicht seinem Gusto entsprechen.