Die Versammlung der Stockwerkeigentümer
Rechtsratgeber
Beobachter-ArtikelStockwerkeigentum: Gehört der Garten denen, die zuunterst wohnen?
Frage: Seit ein neuer Stockwerkeigentümer die Gartenwohnung gekauft hat, haben wir nur noch Ärger. Vor kurzem hat er über seinem Sitzplatz eine Pergola angebracht. Dafür müsste doch die Gemeinschaft der Eigentümer ihre Zustimmung geben, oder?