Die Versammlung der Stockwerkeigentümer
Rechtsratgeber
Beobachter-ArtikelStockwerkeigentümerversammlung: Darf ich mich vertreten lassen?
Frage: Leider kann ich an unserer nächsten Stockwerkeigentümerversammlung nicht persönlich teilnehmen. Kann ich jemanden als Vertretung schicken, damit meine Stimme nicht verfällt?