Die Versammlung der Stockwerkeigentümer
Rechtsratgeber
Beobachter-ArtikelStockwerkeigentümerversammlung: Wer hat wie viele Stimmen?
Frage: In unserer Stockwerkeigentümergemeinschaft fordert ein Ehepaar mit gemeinsamer Wohnung zwei Stimmen. Einer, der drei Wohnungen besitzt, will drei Stimmen. Was gilt?