Die Versammlung der Stockwerkeigentümer
Rechtsratgeber
GrundlageTraktanden und Beschlussfassung in der Stockwerkeigentümerversammlung
Geschäfte der Stockwerkeigentümerversammlung müssen traktandiert werden, damit gültig Beschluss darüber gefasst werden kann.
In der Einladung sind die Geschäfte zu nennen, über die an der Versammlung Beschluss zu fassen ist. Das Reglement sollte deshalb vorschreiben, dass der Verwalter den Eigentümern die Versammlung frühzeitig ankündigt und ihnen Gelegenheit gibt, rechtzeitig eigene Traktanden einzugeben. Dieses Recht steht jedem Eigentümer zu.