In der Einladung sind die Geschäfte zu nennen, über die an der Versammlung Beschluss zu fassen ist. Das Reglement sollte deshalb vorschreiben, dass der Verwalter den Eigentümern die Versammlung frühzeitig ankündigt und ihnen Gelegenheit gibt, rechtzeitig eigene Traktanden einzugeben. Dieses Recht steht jedem Eigentümer zu.