Die Versammlung der Stockwerkeigentümer
Rechtsratgeber
GrundlageWann ist zur Stockwerkeigentümerversammlung einzuladen?
Das Gesetz selber sieht keine Einberufungsfrist für die Stockwerkeigentümerversammlung vor.
Das Gesetz sieht keine Frist vor, die für die Einladung zur Eigentümerversammlung zu beachten wäre. Umso wichtiger ist es, eine solche im Reglement vorzuschreiben. Empfehlenswert ist es, die Einladung mindestens zehn Tage vor dem Versammlungstermin zu verschicken, wobei aus Gründen der Praktikabilität der Poststempel für massgeblich erklärt werden sollte, nicht erst der Empfang der Einladung.