Gemeinschaftliche Kosten der Stockwerkeigentümer
Rechtsratgeber
GrundlageDer Erneuerungsfonds der Stockwerkeigentümer
Ein Erneuerungsfonds ist gesetzlich zwar nicht vorgesehen, macht aber in jeder Stockwerkeigentümergemeinschaft Sinn.
Das Gesetz schreibt keinen Erneuerungsfonds vor, aber er ist dennoch sinnvoll. Ohne solche Rücklagen besteht die Gefahr, dass unter Umständen äusserst wichtige Renovationsarbeiten um Jahre verzögert werden, weil einzelne Eigentümer nicht in der Lage sind, die nötigen Geldmittel aufzubringen.