Gemeinschaftliche Kosten der Stockwerkeigentümer
Rechtsratgeber
GrundlageWas für Kosten fallen bei Stockwerkeigentum an?
Neben den Auslagen für die eigene Wohnung fallen anteilmässige Kosten für die gemeinschaftlichen Teile an.
Wie für die Wohnung selber entstehen auch für die allgemeinen Teile der Liegenschaft Auslagen für den laufenden Unterhalt, Instandstellung und Erneuerung (siehe unsere Checkliste zu Lebensdauer und Pflege). Auch der Betrieb von gemeinschaftlichen Anlagen wie Heizung oder Lift kostet. Weiter kommen Prämien für die Gebäude- und weitere Versicherungen, Verwaltungskosten sowie Steuern und Abgaben hinzu. Ausserdem fallen immer mal wieder unvorhergesehene Aufwendungen an, teilweise in beachtlichem Umfang – man denke z.B. an einen Rohrbruch oder ein leckes Dach, das saniert werden muss.