Übernahme der Eigentumswohnung
Rechtsratgeber
GerichtsentscheideBundesgerichtsentscheid zu den Mängelrechten einzelner Stockwerkeigentümer an allgemeinen Teilen
In diesem Urteil äussert sich das Bundesgericht zur Möglichkeit einzelner Stockwerkeigentümer, gegen Mängel an allgemeinen Teilen vorzugehen.
BGE 4A_71/2018: Der Ersteller einer Stockwerkeinheit ist dem Besteller gegenüber zur Ablieferung eines mängelfreien Werkes verpflichtet. Dies gilt auch mit Bezug auf allgemeine Teile. Somit kann der einzelne Stockwerkeigentümer seine vertraglichen Nachbesserungsansprüche gegenüber dem Unternehmer auch insoweit ausüben, als allgemeine Teile betroffen sind.