Häufig wird im Zusammenhang mit dem Kauf bzw. der Erstellung einer neuen Eigentumswohnung vereinbart, dass der Ersteller Garantien gemäss SIA-Norm 118 übernimmt. Bei dieser Norm handelt es sich um ein komplexes Vertragswerk, das die folgenden zwei wesentlichsten Vorteile für den Käufer hat: