Übernahme der Eigentumswohnung
Rechtsratgeber
GrundlageÜbernahme und Prüfung der Eigentumswohnung
Bei der Übergabe Ihrer Eigentumswohnung müssen Sie alle Sinne beisammen haben. Sämtliche Feststellungen, insbesondere Mängel, gehören in einem Protokoll vermerkt.
Bei der Abnahme der neu erstellten Wohnung sollten Sie wachsam sein und unbedingt ein Protokoll erstellen, welches alle Mängel detailliert festhält (unsere Checkliste hilft Ihnen dabei). Denn die Abnahme ist mit juristischen Konsequenzen verbunden: