Treten plötzlich Mängel auf, welche Sie bei der Abnahme nicht entdecken konnten, dann müssen Sie diese Mängel sofort rügen. Die Mängelrüge ist zwar an keine Form gebunden, dennoch sollte sie immer schriftlich und eingeschrieben erfolgen. Im Streitfall müssen Sie beweisen, dass Sie die Mängel rechtzeitig gerügt haben. Das würde bei einem lediglich telefonisch angemeldeten Mangel schwierig.