Verkauf der Wohnung
Rechtsratgeber
GrundlageMängel an der verkauften Wohnung: Wer haftet?
Verkäufer haften fünf Jahre lang für Mängel an der Wohnung. Bei älteren Wohnungen wird diese Gewährleistung üblicherweise wegbedungen, soweit gesetzlich zulässig.
Als Verkäufer einer Liegenschaft - also auch einer Eigentumswohnung - haften Sie nach Gesetz fünf Jahre lang für allfällige Mängel, zum Beispiel ein undichtes Dach oder eine defekte Heizung. Ist die Wohnung bereits mehr als fünf Jahre alt, ist es üblich, diese Garantie vollständig wegzubedingen - schliesslich könnten Sie als Verkäufer nach dieser Zeit auch nicht mehr auf Ihre am Bau beteiligten Vertragspartner zurückgreifen.