Als Verkäufer einer Liegenschaft - also auch einer Eigentumswohnung - haften Sie nach Gesetz fünf Jahre lang für allfällige Mängel, zum Beispiel ein undichtes Dach oder eine defekte Heizung. Ist die Wohnung bereits mehr als fünf Jahre alt, ist es üblich, diese Garantie vollständig wegzubedingen - schliesslich könnten Sie als Verkäufer nach dieser Zeit auch nicht mehr auf Ihre am Bau beteiligten Vertragspartner zurückgreifen.