Vor dem Kauf der Wohnung
Rechtsratgeber
GrundlageStockwerkeigentümerreglement, Hausordnung und Protokolle prüfen
Nehmen Sie Einsicht in das Reglement, die Hausordnung und in Versammlungsprotokolle.
Vergessen Sie auf keinen Fall, in das Stockwerkeigentümerreglement und die Hausordnung Einsicht zu nehmen. Denn diese Regelungen werden auch für Sie verbindlich, sobald Sie der Gemeinschaft angehören.