Neue Wohnungen werden meist von so genannten Generalunternehmern (GU) erstellt. Bereits vor Baubeginn werden die Wohnungen zu einem festen Preis an die zukünftigen Eigentümer «verkauft». Dabei wird ein sogenannter GU-Vertrag abgeschlossen. Darin verpflichtet sich der GU insbesondere, die Wohnung zu einem bestimmten Preis zu erstellen.