Wohnungskauf abwickeln
Rechtsratgeber
GrundlageBeim Wohnungskauf den Vertragspartner prüfen
Bevor Sie einen Wohnungskaufvertrag unterschreiben, müssen Sie Ihren Vertragspartner gründlich prüfen.
Neue Wohnungen werden meist von so genannten Generalunternehmern (GU) erstellt. Bereits vor Baubeginn werden die Wohnungen zu einem festen Preis an die zukünftigen Eigentümer «verkauft». Dabei wird ein sogenannter GU-Vertrag abgeschlossen. Darin verpflichtet sich der GU insbesondere, die Wohnung zu einem bestimmten Preis zu erstellen.