Wohnungskauf abwickeln
Rechtsratgeber
GrundlageDie notarielle Beurkundung des Wohnungskaufs
Ein Vertrag über den Kauf einer Eigentumswohnung muss öffentlich beurkundet werden.
Ein Vertrag über den Kauf einer Eigentumswohnung muss öffentlich beurkundet werden. Die Urkundsperson - in den meisten Kantonen ein Notar - hat die Pflicht, die Parteien über sämtliche Vertragspunkte genau aufzuklären und auch auf Risiken hinzuweisen.