Damit Sie an Ihrer Wohnung lange Freude haben, darf der Vertrag keine Fallen enthalten. Besonderes Augenmerk sollten Sie auf die Garantieleistungen richten. Akzeptieren Sie bei einer neu erstellten Wohnung keinerlei Einschränkungen der Garantie. Sieht der Vertrag vor, dass der Verkäufer dem Käufer sämtliche Mängelrechte abtritt, ist grosse Vorsicht geboten. Denn treten Schäden auf, müssen Sie selber dafür sorgen, dass die entsprechenden Handwerker die Mängel beheben. Das kann zu erheblichen Schwierigkeiten führen.