Zwar muss der Kaufvertrag für eine Eigentumswohnung öffentlich beurkundet werden, den Parteien steht es aber dennoch frei, den Vertrag selber zu formulieren. Häufig werden dem Käufer vorformulierte Verträge vorgelegt. Lassen Sie sich davon nicht beeindrucken. Auch dieser Vertrag lässt sich an Ihre Bedürfnisse anpassen.