Wohnen
Stockwerkeigentum
Als Stockwerkeigentümer kaufen Sie eine Wohnung und werden gleichzeitig Miteigentümer an Boden und Gebäude. Das macht das Eigenheim billiger im Vergleich zu einem Einfamilienhaus. Es bringt aber auch einen gewichtigen Nachteil mit sich: Ihrer Freiheit als Wohneigentümer sind Grenzen gesetzt. Von Mitgliedern einer Eigentümergemeinschaft wird Rücksicht und Toleranz erwartet. Und entschieden wird häufig nach demokratischen Prinzipien.
Alle Inhalte zu Stockwerkeigentum (166)
Unterthemen:
Vor dem Kauf der Wohnung (26)Wohnungskauf abwickeln (18)Übernahme der Eigentumswohnung (14)Wem gehört was im Stockwerkeigentum? (24)Die Wertquote an der Stockwerkliegenschaft (6)Die Gemeinschaft der Stockwerkeigentümer (9)Gemeinschaftliche Kosten der Stockwerkeigentümer (17)Stockwerkeigentümerreglement und Hausordnung (5)Die Versammlung der Stockwerkeigentümer (27)Der Verwalter der Stockwerkeigentümergemeinschaft (11)Der Ausschuss der Stockwerkeigentümergemeinschaft (2)Der Revisor in der Stockwerkeigentümergemeinschaft (3)Verkauf der Wohnung (10)