Auszug aus der Mietwohnung
Rechtsratgeber
GrundlageZutrittsrecht des Vermieters
Der Vermieter darf die Wohnung grundsätzlich nur mit dem Einverständnis des Mieters betreten.
Der Vermieter darf die Wohnung grundsätzlich nur mit dem Einverständnis des Mieters betreten, sonst begeht er Hausfriedensbruch und macht sich strafbar.