Einzug in die Mietwohnung
Rechtsratgeber
GrundlageAntrittsprotokoll beim Einzug in die Mietwohnung
Das Antrittsprotokoll, das beim Einzug in die Wohnung gemacht wird, nützt in erster Linie dem Vermieter. Deshalb sollten Sie es genau durchlesen.
Beim Einzug erstellt der Vermieter anlässlich der Wohnungsübergabe normalerweise ein Antrittsprotokoll. Darin wird der Zustand der Wohnung festgehalten, entsprechend werden bereits bestehende Mängel aufgelistet. Gesetzlich vorgeschrieben ist ein solches Protokoll aber nicht. Ohne Antrittsprotokoll kann der Vermieter jedoch meistens nicht beweisen, ob Sie oder Ihr Vormieter einen Schaden verursacht haben, weshalb Ihre Haftung entfällt. Das Antrittsprotokoll nützt also in erster Linie dem Vermieter, deshalb sollten Sie es genau durchlesen, bevor Sie es als Mieter unterschreiben.