Wohnungsmiete

Einzug in die Mietwohnung

Bevor Sie Ihre neuen vier Wände beziehen können, erfolgt die Abnahme respektive Übergabe der neuen Wohnung. Dabei sollte ein detailliertes Antrittsprotokoll über den Zustand der Wohnung erstellt werden. Stellen Sie als Mieter später noch sogenannte "verdeckte Mängel" fest, müssen Sie diese dem Vermieter sofort anzeigen, am besten schriftlich per Einschreiben.