Die meisten Mietverträge halten fest, dass nach Mietantritt festgestellte Mängel innert einer Frist von 10 bis 30 Tagen reklamiert werden müssen. Es ist umstritten, ob eine solche Frist verbindlich ist. Tatsache ist aber, je länger der Beginn des Mietverhältnisses zurückliegt, desto eher sind Sie als neuer Mieter verantwortlich für den Mangel.