Einzug in die Mietwohnung
Rechtsratgeber
GrundlageÜbernahme von Einrichtungsgegenständen des Vormieters
Passen Sie auf, wenn Sie vom Vormieter Einrichtungsgegenstände übernehmen.
Interessieren Sie sich für eine Wohnung und will der jetzige Mieter, dass Sie gewisse Einrichtungsgegenstände übernehmen? Das kann problematisch sein, denn Sie übernehmen damit von Ihrem Vorgänger allenfalls dessen Pflicht, Änderungen am Mietobjekt zurückzubauen. Herrscht Wohnungsnot, bleibt vielen Interessenten aber oft nichts anderes übrig, als Vorhänge, Teppiche, Möbel und ähnliches vom Vorgänger zu übernehmen.