Als Mieter müssen Sie den Mietvertrag immer schriftlich kündigen. Das gilt auch bei einem mündlich abgeschlossenen Mietvertrag. Bei einer Familienwohnung müssen immer beide Ehepartner die Kündigung unterschreiben. Bei Wohngemeinschaften, die den Mietvertrag gemeinsam unterschrieben haben, müssen ebenfalls alle die Kündigung unterschreiben.