Kündigung Mieter
Rechtsratgeber
GrundlageFamilienwohnung: Kündigung durch den Mieter
Eine Familienwohnung muss immer von beiden Ehegatten gekündigt werden, auch wenn nur einer den Mietvertrag unterschrieben hat. Selbiges gilt auch für eingetragene Partnerschaften.
Eine Familienwohnung muss immer von beiden Ehegatten oder eingetragenen Partnern gemeinsam gekündigt werden, auch wenn nur einer den Mietvertrag unterschrieben hat.