Kündigung Mieter
Rechtsratgeber
GrundlageTod des Mieters (ausserordentliche Kündigung durch die Erben)
Stirbt der Mieter, können seine Erben den Mietvertrag unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist auf den nächsten gesetzlichen Termin hin kündigen.
Stirbt der Mieter, erlischt der Mietvertrag nicht. Die Erben treten automatisch mit allen Rechten und Pflichten in das bisherige Mietverhältnis ein.