Kündigung Vermieter
Rechtsratgeber
GrundlageFamilienwohnung: Kündigung durch den Vermieter
Bei der Kündigung einer Familienwohnung muss der Vermieter die Kündigung beiden Ehepartnern mit getrennter Post zustellen.
Die wichtigste Schutzbestimmung bei Familienwohnungen ist, dass der Vermieter beiden Ehegatten respektive eingetragenen Partnern je separat mit getrennter Post kündigen muss, und zwar auch dann, wenn der Mietvertrag von nur einer Person unterschrieben wurde. Es braucht also immer zwei getrennte Schreiben. Für beide Kündigungsschreiben muss der Vermieter jeweils das amtliche Formular verwenden.