Die wichtigste Schutzbestimmung bei Familienwohnungen ist, dass der Vermieter beiden Ehegatten respektive eingetragenen Partnern je separat mit getrennter Post kündigen muss, und zwar auch dann, wenn der Mietvertrag von nur einer Person unterschrieben wurde. Es braucht also immer zwei getrennte Schreiben. Für beide Kündigungsschreiben muss der Vermieter jeweils das amtliche Formular verwenden.