Mängel am Mietobjekt
Rechtsratgeber
GrundlageEinbruchschäden am Mietobjekt
Wird die Haustüre durch Einbrecher beschädigt, muss der Vermieter den Schaden selber zahlen.
Der Mieter muss nicht für jeden Schaden in der Wohnung aufkommen. Solange er die Wohnung vertragsgemäss benützt, haftet er nicht für Zufall oder höhere Gewalt. Dies gilt auch für böswillige oder fahrlässige Beschädigungen durch Personen, für die er nicht verantwortlich ist - also insbesondere Einbrecher. Deshalb muss der Vermieter den Schaden selber zahlen, wenn zum Beispiel die Haustüre oder das Fenster durch einen Einbrecher beschädigt wird.