Der Vermieter ist verpflichtet, die Wohnung in einem zum ordnungsgemässen Gebrauch tauglichen Zustand zu übergeben und diesen Zustand auch während der ganzen Mietdauer aufrechtzuerhalten. Liegt ein Mangel vor, haben Mieterinnen und Mieter grundsätzlich einen Anspruch auf Herabsetzung des Mietzinses - und zwar bis der Mangel behoben wurde. Aber längst nicht alles, was dem Mieter nicht gefällt, ist auch ein Mangel im Sinne des Mietrechts.