Mängel am Mietobjekt
Rechtsratgeber
GrundlageKleiner Unterhalt im Mietrecht
Für den kleinen Unterhalt müssen Sie als Mieterin oder als Mieter selbst aufkommen. Hier erfahren Sie, wann es sich um kleinen Unterhalt handelt.
Der Vermieter ist verpflichtet, für den ordentlichen Unterhalt der Mietsache zu sorgen. Davon ausgenommen sind kleinere Reparaturen und Ausbesserungen. Für diesen sogenannten „kleinen Unterhalt“ ist der Mieter verantwortlich.