Haben Sie dem Vermieter den Mangel angezeigt, ihm eine angemessene Frist zur Behebung angesetzt und angedroht, dass Sie nach Ablauf der Frist die künftigen Mietzinse hinterlegen werden? Hat Ihr Vermieter trotzdem nicht reagiert? Dann können Sie dem Vermieter jetzt mitteilen, dass Sie den Mietzins bei der Schlichtungsbehörde hinterlegen werden.