Mängel am Mietobjekt
Rechtsratgeber
GrundlageMietzins hinterlegen
Repariert der Vermieter die angezeigten Mängel nicht, können Sie als Mieter den Mietzins bei der Schlichtungsstelle hinterlegen.
Haben Sie dem Vermieter den Mangel angezeigt, ihm eine angemessene Frist zur Behebung angesetzt und angedroht, dass Sie nach Ablauf der Frist die künftigen Mietzinse hinterlegen werden? Hat Ihr Vermieter trotzdem nicht reagiert? Dann können Sie dem Vermieter jetzt mitteilen, dass Sie den Mietzins bei der Schlichtungsbehörde hinterlegen werden.