Mit Ihrer Unterschrift als Mieter erklären Sie, dass Sie mit den Mietbedingungen und somit grundsätzlich auch mit der Höhe des Mietzinses einverstanden sind. Ihre Unterschrift bindet Sie. Trotzdem können Sie unter bestimmten Umständen den Anfangsmietzins bei der Schlichtungsbehörde als missbräuchlich anfechten.