Mietzins
Rechtsratgeber
GerichtsentscheideBundesgerichtsentscheid zum Mietzinsvorbehalt
Ein Mietzinsvorbehalt muss im Mietvertrag klar angebracht sein.
BGE 117 II 161: Die Anbringung eines klaren Vorbehalts im Mietvertrag ist notwendig, wenn sich der Vermieter auf Erhöhungsgründe berufen will, die bereits vor Vertragsabschluss eingetreten sind.