Mietzins
Rechtsratgeber
GrundlageMietzinsvorbehalt bzw. Mietzinsreserve
Ein korrekt angebrachter Mietzinsvorbehalt (Mietzinsreserve) erlaubt dem Vermieter, den Mietzins auf den nächsten Kündigungstermin zu erhöhen.
Wenn der Vermieter nicht den vollen Mietzins verlangt, kann er im Mietvertrag einen Mietzinsvorbehalt - auch Mietzinsreserve genannt - anbringen. Dieser Vorbehalt ist an strenge formelle Voraussetzungen gebunden, damit er gültig ist.